Förderrichtlinien

des Vereins der Freunde und Förderer der Wilhelm-Schickard-Schule e.V. (Stand: 03/2015)

Zielsetzung

An der Wilhelm-Schickard-Schule lernen Jugendliche und junge Erwachsene mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen, unterschiedlichen Interessen und Neigungen ungeachtet ihrer verschiedenen sozialen Herkunft und kulturellen Orientierung in gemeinsamen Klassen.

Gemäß dem Leitbildmotto „Wir stärken Schüler” fördert die Schule die aktive Teilnahme am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben.

Da die Schule als öffentliche Einrichtung nicht in die Lage versetzt wird, alle Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele ganz, anteilig oder überhaupt finanziell zu begleiten, hat sich der Förderverein mit dem Zweck gebildet, die Schule hierbei finanziell, ideell und durch tätige Mithilfe zu unterstützen.

Da der Förderverein nur im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten Förderungen übernehmen kann, ist jede Förderung eine freiwillige Leistung auf die kein Rechtsanspruch besteht. Er entscheidet selbst, ob und in welcher Höhe Fördermittel zur Verfügung gestellt werden.

Möglichkeiten der Förderung

Der Förderverein fördert vorrangig Veranstaltungen, Projekte und Maßnahmen, die der Schule und den Schülerinnen und Schülern allgemein zu Gute kommen.

Darüber hinaus können einzelne Schüler, nach Prüfung der Bedürftigkeit durch die Schulleitung, gefördert werden.

Fördervoraussetzungen

Jegliche Förderung durch den Verein unterliegt dem Grundsatz der Subsidiarität. Erst wenn der Antragsteller alle anderen möglichen Finanzquellen ausgeschöpft hat bzw. von dort mit seinem Antrag abgewiesen wurde, stellt der Verein Fördermittel zur Verfügung.

Die Förderung von einzelnen Personen erfolgt unter der Voraussetzung, dass es sich um eine schulische Maßnahme handelt, welche die aktive Teilnahme am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben fördert.

Art und Höhe der Förderung

Förderung kann durch Geld- und/oder Sachmittel erfolgen.

Die Gesamthöhe der Förderung durch den Verein ist abhängig von dessen finanziellen Mitteln. In Fällen der Einzelförderung bedürftiger Schülerinnen und Schüler wird eine angemessene Eigenbeteiligung vorausgesetzt.

Antrags- und Genehmigungsverfahren

Anträge müssen grundsätzlich im Voraus auf dem dafür vorgesehenen Formular an den Vorstand des Fördervereins gestellt werden.

In der Regel sind Anträge mindestens vier Wochen vor dem Entstehen des Mittelbedarfs zu stellen. Eine Ausnahme hiervon bedarf der besonderen Begründung. Anträge auf Ausgleich bereits bestehender Forderungen werden zurückgewiesen.

Antragsteller können Schulleitung, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie Erziehungsberechtigte sein.

Der Vorstand des Fördervereins wird über rechtzeitig vorliegende Anträge in seiner nächsten Sitzung beraten, welche in der Regel monatlich stattfinden. Die Entscheidung wird dem Antragsteller umgehend schriftlich mitgeteilt. In dringenden Fällen kann eine Sitzung einberufen oder im mündlichen/ schriftlichen Verfahren abgestimmt werden.

In Fällen der Einzelförderung bedürftiger Schülerinnen und Schüler folgt der Vorstand nach Prüfung der Bedürftigkeit durch die Schulleitung in der Regel der Empfehlung der Schule.

Der Verein vergibt Fördermittel ausschließlich unter der Maßgabe, dass über die gewährten Mittel ein Verwendungsnachweis in Schriftform vorgelegt wird.

Der Vorstand prüft den Verwendungsnachweis und hat das Recht, von Fördermittelnehmern diejenigen Mittel zurückzufordern, die zur Erreichung des im Antrag ausgewiesenen Förderzwecks nicht benötigt wurden.

Über Förderanträge bis zu einem Wert von 500,- € entscheiden zwei Mitglieder des Vorstandes. Über Förderanträge bis 2.000,- € entscheidet der Vorstand des Vereins, über höhere Beträge entscheidet die Mitgliederversammlung.

Zum Download: Förderrichtlinie [PDF]